Und um neben der allgemeinen Lobhudelei über die Zusatzversicherung auch zum Thema zu kommen:
Keine Versicherung wird vor Vertragsschluss angeratene oder beabsichtigte Eingriffe bezahlen.
Denn die Versicherung arbeitet nicht nach dem Prinzip bereits Kranken die Kosten des Patienten für die Behandlung seiner Krankheit zu minimieren.
Die Versicherung wird (selbst wenn keine Wartezeit von 8 Monaten etc. im Vertrag steht), den Arzt kontaktieren.
Es gibt natürlich auch Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, aber mit mäßiger Erstattung.
Wenn man erst nach einem Jahr die Versicherung in Anspruch nimmt, werden viele Versicherungen vielleicht nicht dort verschwiegene beabsichtigte Eingriffe vermuten. Wissen tut man es erst wenn die Versicherung erstattet. Es wird nämlich erst bei Erstattungsantrag geprüft, inwieweit die Versicherung haften muss. Das ist für vorvertragliche Schäden meist nicht der Fall und so kann man auch 9 Jahre einzahlen und beim Antrag zur Erstattung heißt es dann der Eingriff oder die Fehlstellung wurde ja bereits vom Zahnarzt vor 10 Jahren beabsichtigt und zur Behandlung verwiesen.