Zahnzusatzversicherung von der ARAG

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Zahnzusatzversicherung von der ARAG

Beitragvon hanno » 10.11.2010, 10:36

Mein Zahnarztbesuch gestern war für mich ein Schock. Nicht nur das ich mit Zahnschmerzen hingegangen bin, Nein, mir wurde auch gleich mal mitgeteilt das ich sicher ein paar neue Brücken brauche und die Füllung muss auch erneuert werden. Ich habe gehört, dass eine Zahnzusatzversicherung bei der ARAG möglich ist, nun würde ich gerne wissen, in wie weit die Kosten von der ARAG übernommen werden würden?
hanno
PKV Kenner
 

Beitragvon supertruper » 10.11.2010, 10:41

Juhu,

eine Zahnzusatzversicherung ist eine sehr gute Sache. Ich habe schon seit Jahren eine und kann sie nur empfehlen. Du kannst bei ARAG zwischen 3 verschiedenen Möglichkeiten wählen. Du kannst dann zwischen 50 % und 100 % Rückerstattung bekommen. Ich würde dir die DentalPro Z100 empfehlen, da kannst du 100% Erstattung bekommen. Du weißt ja wie teuer ein Zahnarzt sein kann und so teuer ist der Beitrag auch nicht.


Gruß
supertruper
PKV Kenner
 

Beitragvon Niemand » 13.11.2010, 19:30

Und um neben der allgemeinen Lobhudelei über die Zusatzversicherung auch zum Thema zu kommen:

Keine Versicherung wird vor Vertragsschluss angeratene oder beabsichtigte Eingriffe bezahlen.
Denn die Versicherung arbeitet nicht nach dem Prinzip bereits Kranken die Kosten des Patienten für die Behandlung seiner Krankheit zu minimieren.
Die Versicherung wird (selbst wenn keine Wartezeit von 8 Monaten etc. im Vertrag steht), den Arzt kontaktieren.
Es gibt natürlich auch Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen, aber mit mäßiger Erstattung.

Wenn man erst nach einem Jahr die Versicherung in Anspruch nimmt, werden viele Versicherungen vielleicht nicht dort verschwiegene beabsichtigte Eingriffe vermuten. Wissen tut man es erst wenn die Versicherung erstattet. Es wird nämlich erst bei Erstattungsantrag geprüft, inwieweit die Versicherung haften muss. Das ist für vorvertragliche Schäden meist nicht der Fall und so kann man auch 9 Jahre einzahlen und beim Antrag zur Erstattung heißt es dann der Eingriff oder die Fehlstellung wurde ja bereits vom Zahnarzt vor 10 Jahren beabsichtigt und zur Behandlung verwiesen.
Niemand
PKV Neuling
 

 


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