Hallo Jockel, hallo Jürgen.
Das mit der außerordentlichen Kündigung geht nicht bei allen Versicherungsarten.
kündbare Tarife sind:
- Krankenhaustagegelder
- Krankentagegelder
- Pflegetagegelder
- Zusatztarife zur GKV
unkündbare Tarife sind
- Vollversicherungstarife
- Ergänzungstarife zur Vollversicherung
- Pflegepflichtversicherung.
Das Ruhen soll den Versicherungsnehmer eigentlich schützen (vorher konnte man ihn einfach kündigen, das geht jetzt nicht mehr). Die Leistungen werden dann aber nicht auf den Basistarif runtergefahren, sondern noch weniger. Zwar beschränkt sich der Umfang auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen (§ 8 (6) AVB), aber nur bei akuten Erkrankungen, akuten Schmerzzuständen oder in Verbindung mit einer Schwangerschaft oder Mutterschaft. Das ist viel weniger! Keine Mittel gegen Bluthochdruck, hohe Blutfettwerte u.v.a..
Geregelt ist das in § 193 (6) SGB V:
"Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen.
Ist der Rückstand zwei Wochen nach Zugang der Mahnung noch höher als der Prämienanteil für einen Monat, stellt der Versicherer das Ruhen der Leistungen fest. Das Ruhen tritt drei Tage nach Zugang dieser Mitteilung beim Versicherungsnehmer ein. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer in der Mahnung nach Satz 1 auf diese Folge hingewiesen worden ist. Das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hilfebedürftig im Sinn des Zweiten oder Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wird; die Hilfebedürftigkeit ist auf Antrag des Berechtigten vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu bescheinigen. "
Das ist also keine Bestimmung des Versicherers, sondern Kraft Gesetzes. Das Ganze wird sich noch inmal in Kürze ändern, wenn der sog. "Nichtzahlertarif" gesetzlich verankert wird. Da ist die Regierung und die PKV zur Zeit noch am dranwerkeln.
Schöne Grüße!