Was gehört zur Beitragsbemessungsgrenze?

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Was gehört zur Beitragsbemessungsgrenze?

Beitragvon Ratlos » 08.05.2011, 22:09

Hallihallo,

ich bin neu hier und mein Name ist Programm. Speziell in Versicherungsangelegenheiten bin ich immer wieder ratlos. Momentan habe ich eine Frage, die mich schon seit längerem beschäftigt, aber ich habe bisher keine Antwort darauf gefunden. Ich habe sozusagen zwei Arbeitsstellen. Zum einen bin ich versicherungspflichtig beschäftigt und etwa 400 € unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Andererseits betreibe ich nebenberuflich ein Gewerbe und verdiene dort ebenfalls nicht schlecht. Nun bin ich ja pflichtversichert, obwohl mein Einkommen doch tatsächlich viel höher ist, weit über der Beitragsbemessungsgrenze. Zählt denn das Einkommen, das ich selbstständig erwerbe, nicht dazu? Eigentlich würde ich mich ja ganz gerne privat versichern, aber irgendwie ist es wohl nicht möglich.

ratlose Grüße

Tina
Ratlos
PKV Kenner
 

Beitragvon JürgenZ » 21.05.2011, 13:00

Hallo Tina,

bei dieser Kombination hängt es davon ab, welche der beiden Tätigkeiten schwerpunktmäßig ausgeübt wird. Liegt der Schwerpunkt sowohl zeitlich als auch bezüglich des Einkommens bei der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis, dann bleibst du pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Deine Beiträge erhöhen sich nicht um einen möglichen Anteil für das zusätzliche Einkommen. Ist es aber umgekehrt und du wendest mehr Zeit für deine selbstständige Tätigkeit auf und verdienst dabei auch mehr, als im Angestelltenverhältnis, dann kannst du frei wählen, ob du privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein möchtest. In dem Fall wird aber die gesetzliche Krankenkasse deinen Beitrag nach dem gesamten Einkommen berechnen. Du genießt dann aber noch den Vorteil, dass dein Arbeitgeber weiterhin seinen Anteil zum Krankenkassenbeitrag leisten wird. Versicherst du dich aber privat, dann zahlt dein Arbeitgeber nichts dazu.

Schönen Gruß

JürgenZ
JürgenZ
PKV Kenner
 

Beitragvon hut » 19.04.2012, 17:53

haaah? also in dem falle würde ich mit dem AG reden, ich kann mir nicht vorstellen, dass der wenn er weniger zahlen muss als bei der GKV nicht den hälftigen anteil trägt. ich war nie in der PKV deshalb kann ich auch kein beispiel sagen wo ein angestellter über der BBG verdient und sich PKV versichert - da wärs ja dann genauso?
hut
PKV Neuling