Hi Sabine,
wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, musst du dir diese Gedanken gar nicht machen, denn dann kannst du dich nicht privat in einer Vollversicherung versichern. Die Wahl hast du nur, wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, Beamten oder Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hast du nur die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Diese gibt es z. B. für Zahnersatz, für Krankenhausaufenthalte im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung sowie für verschiedene ambulante Behandlungen, z. B. beim Heilpraktiker. Es hängt nun natürlich von deinen persönlichen Ansprüchen ab, welche Zusatzversicherungen du wählst. Bist du als freiwilliges Mitglied in der GKV, dann kannst du natürlich jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Du solltest allerdings beachten, dass der 'Weg zurück sehr schwer bis unmöglich ist. Du profitierst dann von den besseren Leistungen der PKV, hast aber z. B. nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung und der Krankengeldanspruch ist in der PKV auch sehr teuer.
Lieben Gruß
Tina