Bisher ging ich davon aus, dass ein Gesellschafter einer GmbH sich einfach privat versichern muss, weil er ja in gewisser Weise selbstständig ist. Jetzt habe ich aber gehört, dass es auch Situationen gibt, in denen Gesellschafter sogar gesetzlich versicherungspflichtig sind, wenn sie im Unternehmen mitarbeiten. In den meisten Fällen ist aber wohl genau das der Fall. Kann mir jemand erklären, in welchem Fall GmbH-Gesellschaften privat oder gesetzlich versichert sein müssen? Gesellschafter haben ja nicht immer ein festes Gehalt, nach dem sich die Versicherungspflichtgrenze bemessen lässt. Wonach richtet sich dann die Zuordnung?
Gruß
Mannomann
