Wann sind GmbH-Gesellschafter versicherungspflichtig?

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Wann sind GmbH-Gesellschafter versicherungspflichtig?

Beitragvon Mannomann » 02.09.2011, 01:45

Bisher ging ich davon aus, dass ein Gesellschafter einer GmbH sich einfach privat versichern muss, weil er ja in gewisser Weise selbstständig ist. Jetzt habe ich aber gehört, dass es auch Situationen gibt, in denen Gesellschafter sogar gesetzlich versicherungspflichtig sind, wenn sie im Unternehmen mitarbeiten. In den meisten Fällen ist aber wohl genau das der Fall. Kann mir jemand erklären, in welchem Fall GmbH-Gesellschaften privat oder gesetzlich versichert sein müssen? Gesellschafter haben ja nicht immer ein festes Gehalt, nach dem sich die Versicherungspflichtgrenze bemessen lässt. Wonach richtet sich dann die Zuordnung?

Gruß

Mannomann
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PKV Kenner
 

Beitragvon JürgenZ » 02.09.2011, 09:17

Moin Mannomann,

du hast schon Recht, mit den Gesellschaftern von unterschiedlichen Geschäftsformen ist es gar nicht so eindeutig. Sie sind mal versicherungspflichtig, mal versicherungsfrei. Bei einer GmbH richtet sich die Versicherungspflicht unter anderem danach, ob der Gesellschafter selbst auch im Unternehmen beschäftigt ist, womöglich sogar als Geschäftsführer, und wie hoch sein Gesellschaftsanteil ist. Ein Gesellschafter, der einen Anteil am Unternehmen von mehr als 50 % hat, wird als Selbstständiger angesehen und muss sich daher privat versichern. Außerdem wird in Familienbetrieben generell eher von einer Inhaber-Eigenschaft ausgegangen oder dann, wenn der Gesellschafter ein hohes unternehmerisches Risiko trägt. Es gibt noch weitere Kriterien, nach denen sich diese Zuordnung richten kann. Arbeitet der Gesellschafter mit einem geringeren Eigentumsanteil aber als einfacher Beschäftigter im Unternehmen mit und hat dabei ein Einkommen, das unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse liegt, dann muss er auch als normaler Beschäftigter behandelt und gesetzlich krankenversichert werden.

Jürgen
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PKV Kenner
 

Beitragvon Ratlos » 07.09.2011, 16:40

Hallo Mannomann,

als Gesellschafter einer GmbH ist man immer dann versicherungspflichtig, wenn man gleichzeitig für die GmbH arbeitet und ein Gehalt bezieht, das unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist. In diesem Fall ist es nämlich egal, ob man Gesellschafter ist. Es kommt in erster Linie auf das Arbeitsverhältnis an. Das gilt übrigens auch, wenn man zwar Gesellschafter einer GmbH ist, aber für einen ganz anderen Arbeitgeber tätig. An der Versicherungspflicht ändert ja die Vermögenslage nichts. Lediglich steuerlich muss die Beteiligung an der GmbH angegeben werden. Wer allerdings lediglich Gesellschafter einer GmbH ist, darin auch noch als Geschäftsführer tätig oder nicht einmal das und von den Einkünften aus diesem Anteil lebt, muss sich privat versichern.

Lieben Gruß

Tina
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