Unterschied zwischen GPX1 und 2 von Central

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Unterschied zwischen GPX1 und 2 von Central

Beitragvon wedelheike » 25.02.2011, 12:11

Servus zusammen. Mich beschäftig seid einiger Zeit eine Frage. Mein interesse gild dem GPX1 und GPX2 der Central Versicherung. So ganz genau weiß ich gar nicht was die beiden Verträge von einander unterscheidet. Ist der Unterschied zwischen den zweien so groß? Wenn jemand eine Antwort weiß würde ich mich sehr freuen. Ein paar Einzelheiten wäre nett wenn das ginge.
Liebe Grüße
wedelheike
PKV Kenner
 

Beitragvon susann2011 » 26.02.2011, 19:09

Hallo du :-) Es gibt zwischen den zwei Verträgen allerdings einen Unterschied. Der GPX1 beinhaltet genau so wie der GPX2 die Sehhilfe, den Heilpraktiker und den Zahnersatz. Allerdings hat der GPX2 die Ampulanten Operationen mit drin. Die Central mit dem GPX2 tritt bei ambulanten Operationen dann ein wenn die Gesetzliche nicht einspringt. Davon übernimmt die Central Versicherung 50% der entstehenden kosten. Außerdem bekommen Kinder bis zum 21 Lebensjahr einen Rabatt, wenn mindestens ein Elternteil mit versichert ist.
susann2011
PKV Neuling
 

Beitragvon Versicherungsexperte » 28.09.2011, 21:28

Zusätzlicher Leistungsvorteil Tarif GPX2 zum Tarif GPX1:

- Gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Chefarztbehandlung)

- Gesonderte Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer

- Ausgleichskrankenhaustagegeld von jeweils 25 € bei Unterbringung in der allgemeinen Pflegeklasse oder Verzicht auf privatärztliche Behandlung

- Übernahme von 80 % der Kosten für gesondert in Rechnung gestellte Unterbringung/Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus: bis 14 Tage für Kinder bis einschl. 9 Jahre

- Nach Vorleistung der GKV werden bei ambulant durchgeführten Operationen zu 100 % übernommen: Arztkosten (,Behandlung als Privatpatient‘),

- Kosten für einen medizinisch notwendigen Transport,

- Kosten für die medizinisch notwendige Unterbringung: im Anschluß an die ambulante Operation für einen Tag/eine Nacht außerhalb der Arztpraxis. Nach Vorleistung der GKV wird der Erstattungsbetrag für Transportkosten/Unterbringung pro Operation auf 125 € begrenzt. Werden keine Vorleistungen der GKV nachgewiesen, werden 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen ersetzt, für Transportkosten/Unterbringung jedoch maximal 125 €.


ACHTUNG: Die Erstattungsleistungen sind auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzt!!

Falls konkrete Informationen gewünscht bitte PN/E-Mail an mich!

Gruß,

Versicherungsexperte
Versicherungsexperte
PKV Kenner
 

 


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