Unfallversicherungsschutz trotz tot des Versicherungsnehmers

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Unfallversicherungsschutz trotz tot des Versicherungsnehmers

Beitragvon hanno » 11.11.2010, 08:13

Ich habe mir einige Gedanken zur Unfallversicherung gemacht, ich bin knapp über 40 und in meiner näheren Umgebung sind in letzter Zeit einige an Herzinfakten gestorben, alle so in meinem Alter. Ich habe für mein Kind eine Unfallversicherung abgeschlossen. Was passiert mit der Unfallversicherung der HUK COBURG meines Kindes wenn ich vor dem 18 Lebensjahr meines Kindes sterbe?
hanno
PKV Kenner
 

Beitragvon sibille2010 » 11.11.2010, 08:15

Juhu,

die Unfallversicherung HUK COBURG Classic bietet dazu auch eine Möglichkeit an. Man möchte sich darüber sicher keine Gedanken machen, aber es sollte zumindestens mal durchgesprochen werden. Solltest du, als Beitragszahler und Versicherungsnehmer sterben, übernimmt die Unfallversicherung dieses, bis das versicherte Kind volljährig ist. Das gilt allerdings nur wenn du als Versicherungsnehmer unter 60 Jahren bist, zu Beginn der Unfallversicherung.

Lieben Gruß
sibille2010
PKV Kenner
 

 


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