Hallo! Aufgrund einer ggf. vorübergehenden Pflicht zur GKV zu gehen überlege ich als Beihilfeberechtiger, welchen Wechsel ich bei der ARAG vornehmen soll.
Ich habe bislang die Tarife 213, 233,523 und 237 (Beihilfeergänzung) gehabt und könnte diese Tarife jetzte als Anwartschaftsversicherungen weiterführen. Kommt nicht auch der Abschluss des Tarifs 482 in betracht, der lt. Versicherungsbedingungen das Recht einräumt, " bei Wegfall der gesetzl. Krankenversicherungspflicht...die Errgänzungsversicherung nach Tarif 482 ohne Gesundheitsprüfung in Tarife der Krankenkostenvollversicherung ... umzustellen"...."Krankenkostenvollversicherung für ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung..."
Hier ist die Beihilfeergänzung nicht explizit benannt. Der Optionstarif würde 14,76 Euro kosten, die Anwartschaft für alle Tarife etwa das Doppelte.
Was nun???
