Tarif 482 mit Optionsrecht oder Anwartschaft?

« ARAG-Versicherte hier?    •    Heilpraktikerleistung bei der ARAG übernommen? »

Tarif 482 mit Optionsrecht oder Anwartschaft?

Beitragvon officertommy » 29.09.2010, 17:08

Hallo! Aufgrund einer ggf. vorübergehenden Pflicht zur GKV zu gehen überlege ich als Beihilfeberechtiger, welchen Wechsel ich bei der ARAG vornehmen soll.
Ich habe bislang die Tarife 213, 233,523 und 237 (Beihilfeergänzung) gehabt und könnte diese Tarife jetzte als Anwartschaftsversicherungen weiterführen. Kommt nicht auch der Abschluss des Tarifs 482 in betracht, der lt. Versicherungsbedingungen das Recht einräumt, " bei Wegfall der gesetzl. Krankenversicherungspflicht...die Errgänzungsversicherung nach Tarif 482 ohne Gesundheitsprüfung in Tarife der Krankenkostenvollversicherung ... umzustellen"...."Krankenkostenvollversicherung für ambulante Heilbehandlung, stationäre Heilbehandlung, Zahnbehandlung..."

Hier ist die Beihilfeergänzung nicht explizit benannt. Der Optionstarif würde 14,76 Euro kosten, die Anwartschaft für alle Tarife etwa das Doppelte.

Was nun???
officertommy
PKV Neuling
 

Beitragvon Cinderella » 06.10.2010, 19:11

hallo officertommy,

ich finds ein wenig schade, dass Du gar keine Antwort bekommst. Allerdings hab ich weder von Anwartschaft noch von Beihilfe eine Ahnung. Ich würde Dir raten, mit der ARAG zu sprechen, am besten direkt. Sollte das nicht möglich sein, so frag den Versicherungsmakler oder einen Kumpel oder Kollegen, der in der gleichen Situation steckt.

ich wünsch Dir alles Gute
Cinderella
Cinderella
PKV Kenner
 

 


  • Ähnliche Beiträge für Tarif 482 mit Optionsrecht oder Anwartschaft?, ARAG PKV Erfahrungen
 


  • Tags
  • arag 482 erfahrung, arag optionsrecht anwartschaft,
cron