Rückkehr in die GKV

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Rückkehr in die GKV

Beitragvon PKV-Interessent » 20.09.2010, 20:29

hallo
ich hab gelesen, dass man den Vertrag bei der GKV bei einem Wechsel in die PKV erst dann kündigen soll, wenn einen die PKV schon akzeptiert hat. Also soweit ist das logisch für mich. Wenn man allerdings zurück in die GKV möchte, dann akzeptieren die PKV offenbar nur Arbeitslosigkeit als Grund. Und ein Grund kann auch sein, wenn das Bruttogehalt mindestens 12 Monate unter der Einkommensgrenze lag. Allerdings soll das nur bei Versicherten unter 55 Jahren gelten.

Kann mir jemand bitte erklären, warum das im Alter nicht mehr als Grund für den Wechsel gilt?
und
Wenn die PKV mich also als Kunden akzeptiert, da muss ich dann ja bei der GKV Kündigungsfristen einhalten, bin ich dann eine Weile "doppelt" versichert?

ich bin ja immer noch am Recherchieren bzgl. GKV,PKV und allem, was dazu gehört, daher sind meine Fragen momentan etwas "weit gefächert".

Grüße
PKV Interessent
PKV-Interessent
PKV Kenner
 

Beitragvon Dionia » 21.09.2010, 20:27

hi PKV Interessent
mit über 55 Jahren kann man also nicht mehr so leicht wechseln, vielleicht liegt das daran, dass die Altersrückstellungen dann schon eine gewisse Höhe erreicht haben? also, der Versicherte hat dann ja schon jahrelang eingezahlt. Und das wäre wohl finanziell gesehen kein gutes Geschäft, weder für den Versicherten noch für die PKV.

Zur zweiten Frage, ich glaube nicht, dass Du dann doppelt versichert bist. Ich glaube, dass die PKV und die GKV sich dann schon abstimmen werden, wer ab wann die Leistungen übernimmt.
Das wird man Dir beim Vertragsabschluss aber sicher nochmal erklären.

Grüße
Dionia
Dionia
PKV Kenner
 

Beitragvon Natascha » 24.09.2010, 18:55

äh, wie bitte?
mit über 55 Jahren hat man also eine "Sperrung" beim Wechsel der PKV? das ist ja wohl die Höhe! Wovon sollen denn die Älteren ihre PKV finanzieren, wenn das Einkommen unter die Grenze fällt und die Rente vielleicht auch niedriger ist als das Einkommen mal war? Meine Güte, die Krankenkassen und Krankenversicherung machen vielleicht Sachen. Obwohl, man sollte die Schuld für das Dilemma mit der GKV und der PKVwohl eher der Politik und unserem werten Gesundheitsminister und seinen Vorgängern zuschieben. Was glaubt der denn, wovon das "Volk" so lebt, wenn alles für Gesundheitsvorsorge "drauf geht". Ja, ich weiß, dass man schließlich Geld investieren muss, wenn man was Gutes will. Weiß ich alles. Aber was die da treiben, in der Politik, das ist nicht mehr akzeptabel. Die GKV und die PKV können also eigentlich wenig dafür, nehm ich mal an.

irgendwie macht mich das derzeitige System manchmal wütend, also nicht nur auf die Krankenversicherung bezogen. So allgemein gesehen.

Natascha
Natascha
PKV Kenner
 

Beitragvon Klaus » 16.11.2010, 16:44

Hallo zusammen,

bitte, bitte, bitte... nichts durcheinander werfen.

Also - als PKV-Versicherter (Arbeitnehmer) kann ich immer zurück in die GKV, sofern mein Gehalt durch die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAE) eingeholt / überholt wird.

Ausnahme:
Wer 55 Jahre oder älter ist, min. 5 Jahre PKV versichert war und dessen Gehalt unter die Grenze rutscht, der bleibt PKV-versichert und kann auch die PKV-Gesellschaften wechseln.

Hintergrund:
Es fiel damals auf, dass PKV-versicherte Arbeitnehmer über 55, gerne in die Altersteilzeit gingen um dadurch wieder unter die Grenze zu rutschen und in den "Schoss" der GKV zu landen - deshalb wurde der § 6, 3a im SGB V eingefügt.

Herzliche Grüße
Klaus
Klaus
PKV Kenner
 

Beitragvon gerhard_b » 23.10.2011, 21:16

Guten Abend zusammen,

möchte nach 14 Jahren PKV zurück in die GKV wechseln. (davor als Angestellter in der GKV)
bin aktuell "noch" Selbstständiger (Einzelunternehmung), das Geschäft wird aus Altersgründen
zum Jahresende 2011 abgemeldet.
Da weit über die 55 Jahre (63 J.) ist der Wechsel bzw. die Rückkehr in die GKV
zu Recht nicht einfach und wird durch gesetzl. Neuregelungen erschwert bzw. fast unmöglich.

Mir ist bewusst das die Altersrückstellungen der PKV komplett verloren gehen.
Der Basis Tarif der PKV keine Alternative für mich.

Gibt es die Option, nach dem Erlöschen der Selbstständigkeit (Abmeldung des Geschäfts) und
ohne einkünfte (Zeitraum notwenig?) sich über die Familenversicherung des Ehepartners
(Ehepartner ist und war immer in der GKV) zu versichern?

Vielen Dank für Anregungen und Tipps.
gerhard_b
PKV Neuling
 

Beitragvon hut » 19.04.2012, 17:59

hmmm den laden vorher auf den ehepartner (nebenberulfich) umschreiben und sich einen monat anstellen lassen für ein sozialversicherungspflichtiges einkommen - schwups geflogen in der probezeit aber dafür in der GKV? müsste eigntlich gehen
hut
PKV Neuling
 

 


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