Hallo,
PKV im Alter - wichtig dabei ist, wie lange ich schon PKV versichert bin, wenn ich ins Rentenalter komme (Altersrückstellungen).
Außerdem:
PKV versicherte bekommen auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
Und:
GKV-versicherte dürfen aus ALLEN Rentenarten Beiträge für die GKV zahlen.
Also aus der Altersrente (Hälftiger Beitragssatz), Betriebsrente (Voller Beitragssatz) UND der betrieblichen Altersvorsorge (Voller Beitragssatz).
Wenn die betriebliche Altersvorsorge (bAV) als Einmalzahlung ausgezahlt wird, dann rechnet die GKV ihren Beitrag für die nächsten 10 Jahre aus.
Beispiel:
Die bAV-Auszahlung beträgt 60.000 Euro. Die GKV teilt dann durch 120 Monate (für 10 Jahre) = 500 Euro.
Auf diese errechneten 500 Euro darf der GKV-versicherte dann den vollen GKV-Beitrag (+ Pflege) zahlen.
Und:
Wenn der GKV-versicherte als "freiwilliges" Mitglied in die Krankenversicherung der Rentner kommt (9/10-tel Regelung),
dann wird sogar seine komplette "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" betrachtet.
Dann darf er auch aus sonstigen Erträgen (Miete, Pacht, Kapitalerträge) Beiträge zahlen.
Natürlich nur bis zum Maximalbeitrag von über 600 Euro.
Herzliche Grüße
Klaus