PKV und medizinischer Fortschritt

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PKV und medizinischer Fortschritt

Beitragvon Gertrud » 29.05.2011, 08:58

Hallo,

gibt es tatsächlich Klauseln in Verträgen für private Krankenversicherungen, die den medizinischen Fortschritt berücksichtigen müssen? Etwas derartiges habe ich neulich beim Arzt in einer Zeitschrift gelesen. Da wurde einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für ein medizinisches Gerät verweigert, weil es nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seines Vertrags aufgeführt war. Der Versicherungsnehmer war schon sehr lange bei der Gothaer versichert und hatte einen entsprechend alten Vertrag. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen waren die medizinischen Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten von der PKV übernommen wurden. Natürlich gibt es gerade in diesem Bereich ständig Neuerungen, die dann wirklich nicht bezahlt werden. Man müsste darauf achten, dass speziell im Bereich der medizinischen Hilfsmittel eine Klausel im Vertrag enthalten sei, nach der auch die Entwicklungen des medizinischen Fortschritts berücksichtigt würden. Stimmt das so? Kommt mir fast vor, wie ein Schildbürgerstreich.

Liebe Grüße

Gertrud
Gertrud
PKV Kenner
 

Beitragvon Regina » 10.07.2011, 14:47

Hallo Gertrud,

so etwas habe ich auch schon mal gehört. Es gibt wohl Klauseln in den Verträgen der Krankenversicherer, die einen abschließenden Katalog von Behandlungsformen enthalten. Gerade die Tatsache, dass diese Kataloge abschließend sind, halte ich für mehr als bedenklich, denn gerade in der Medizin gibt es ständige Fortschritte, immer wieder neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und es werden doch auch ständig neue medizinische Geräte entwickelt, die Behandlungen ermöglichen, die es vorher nicht gegeben hat. Was nützt einem da eine Krankenversicherung, die solche neuen Methoden nicht finanzieren. Das zeigt also einmal mehr, dass man sich das Kleingedruckte in den Verträgen genau ansehen muss. Eine Krankenversicherung schließt man für gewöhnlich auf langfristige Sicht ab und möchte nicht immer wieder wechseln. Das ist auch nicht so praktisch, weil ja auch Altersrückstellungen gebildet werden.

LG

Regina
Regina
PKV Kenner
 

Beitragvon susisorglos » 03.12.2011, 18:54

Hallo zusammen,

solche Unternehmen, die noch heute mit derartigen Klauseln arbeiten, sind ja wohl mehr als kundenfeindlich. Gerade in der heutigen Zeit ist der medizinische Fortschritt unaufhaltsam und es gibt beinahe täglich Neuerungen, die Operationsmethoden erleichtern, die Behandlung mancher Erkrankungen überhaupt erst ermöglichen oder sogar bisher unheilbare Krankheiten heilen können. Da kann doch ein Versicherer nicht hergehen und sagen, man kann dir zwar helfen, aber ohne uns. Wer kann sich schon aufwendige, modernde Behandlungsmethoden aus der Portokasse leisten? Außerdem sind viele moderne Behandlungsmethoden so angelegt, dass die Folgekosten dadurch extrem niedrig werden. Es ist also auch nicht vorausschauend von einer Krankenversicherung, wenn sie die Kostenübernahme in solchen Fällen verweigert.

Ciao

Susi
susisorglos
PKV Kenner