Hallo,
gibt es tatsächlich Klauseln in Verträgen für private Krankenversicherungen, die den medizinischen Fortschritt berücksichtigen müssen? Etwas derartiges habe ich neulich beim Arzt in einer Zeitschrift gelesen. Da wurde einem Versicherungsnehmer die Kostenübernahme für ein medizinisches Gerät verweigert, weil es nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen seines Vertrags aufgeführt war. Der Versicherungsnehmer war schon sehr lange bei der Gothaer versichert und hatte einen entsprechend alten Vertrag. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen waren die medizinischen Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten von der PKV übernommen wurden. Natürlich gibt es gerade in diesem Bereich ständig Neuerungen, die dann wirklich nicht bezahlt werden. Man müsste darauf achten, dass speziell im Bereich der medizinischen Hilfsmittel eine Klausel im Vertrag enthalten sei, nach der auch die Entwicklungen des medizinischen Fortschritts berücksichtigt würden. Stimmt das so? Kommt mir fast vor, wie ein Schildbürgerstreich.
Liebe Grüße
Gertrud
