hallo ins Forum
soweit ich weiß, müssen inder PKV Versicherte die Praxisgebühr grundsätzlich nicht aufbringen. Auch Anspruchsberechtigte der sogenannten Freien Heilfürsorge, dazu gehören Polizisten, Beamte des Grundschutz und des Strafvollzugs sowie auch Zivildienstleistende müssen die Praxisgebühr nicht bezahlen. Die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse sind ebenfalls befreit. Wie das dann jeweils intern, also zwischen PKV und Versichertem geregelt wird, da gibts ja sogenannten Kostendämpfungspauschalen, kann ich aber als Laie jetzt auch nicht genau sagen. Nachfragen bei der jeweiligen PKV, bei der man versichert ist, sollte aber helfen.
Grüßle
Dionia