hallo
beim meinem Streifzug durch das Internet, hab ich auf einer Website zum Thema PKv und Wechsel der PKV bzw. GKV folgenden Satz gelesen:
Seit 2009 gilt in ganz Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Wer also bei seiner jetzigen PKV oder GKV kündigen und in eine andere PKV oder GKV wechseln will, der darf erst kündigen, wenn eine neue KV nachgewiesen werden kann.
Dass diese Maßnahme Sinn macht, denn es soll ja niemand ohne KV, PKV oder GKV da stehen, ist mir schon klar.
Mir geht es bei meiner Frage hier darum, in welcher Form dieser Nachweis erbracht werden muss. Bekomme ich von meiner neuen PKV dann ein Schreiben, das ich an die derzeitige PKV weiterleiten kann oder übernimmt die neue PKV das, die alte PKV zu informieren,dass ich künftig bei der Neuen Kunde bin?
Ich werde natürlich mit der PKV diesbezüglich sprechen, aber ich fänds schön, auch hier noch ein Feedback zu kriegen, auch in Bezug auf Probleme, die es dabei geben kann.
Danke
Luca
