Nikolausurteil - weiß jemand was das heißt?

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Re: Nikolausurteil - weiß jemand was das heißt?

Beitragvon Pfleger » 06.11.2010, 22:53

Hallo,

ich hab mal geoogeltz für dich.

Das Nikolausurteil hat seinen Namen aufgrund des Datums an dem es erlassen wurde. Es war der 06.12.
Inhaltlich geht es darum, dass die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen lebensbedrohender Erkrankung auch die Versorgung mit nicht zugelassene Arzneimitteln umfasst.

Das Bundessozialgericht (BSG) setzt mit diesem Urteil erstmals die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerG) zum so genannten „Nikolausurteil“ (6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98) um. Darin wird Versicherten in besonderen Ausnahmesituationen das Recht eingeräumt, sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit nicht allgemein anerkannten Methoden ärztlich behandeln zu lassen. Das BSG hat seine bisherige Rechtsprechung erweitert und den Beschluss des BVerfG sinngemäß auch auf den Bereich der Arzneimittelversorgung übertragen.

Das bedeutet, dass wenn man an einer lebensbedrohenden Erkrankung leidet und es keine vertragsärztliche Möglichkeit gibt diese Krankheit zu behandel, die außervertragliche Behandlung auch von der Kaase gezahlt weden muss.

Grüße

Pfleger
Pfleger
PKV Kenner
 

 


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