Nachzahlungspflicht gesetzliche Krankenkasse

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Nachzahlungspflicht gesetzliche Krankenkasse

Beitragvon Gertrud » 08.01.2012, 00:48

Hallo,

wenn jemand schon mal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war und dann einige Zeit nicht arbeitet, um sich z. B. um die Familie oder Familienangehörige zu kümmern, dann haben die Krankenkassen die Möglichkeit, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben eine Nachzahlung für die Zeit ohne Versicherung zu verlangen. Nur, wenn während dieser Zeit eine Krankenversicherung im Wege der Familienversicherung bestand, gibt es diese Verpflichtung nicht. Wie ist es denn eigentlich, wenn eine Hausfrau, die vielleicht auch jahrelang nicht krankenversichert war, weil ihr Mann privatversichert war, plöltzlich wieder in ein verischerungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintritt? Ist sie dann auch für all die Jahre, in denen sie nicht berufstätig war, zur Nachzahlung verpflichtet?

Lieben Gruß

Gertrud
Gertrud
PKV Kenner
 

Beitragvon bruderherz » 08.01.2012, 15:49

Nein, natürlich nicht, niemand ist zu Auskünften verpflichtet. Niemand muss sich bei Eintritt der Versicherungspflicht nach einer Unterbrechung bei der letzten Kasse melden, denn es besteht ein Wahlrecht nach einer Unterbrechung. Gemäss §175 Absatz 1 SGB 5 kann eine andere Kasse gewählt werden, man bekommt in der Regel nicht so schnell eine Mitgliedsbescheinigung. Wichtig: die neue Kasse nachweislich und schnell wählen(z.B. per Einschreiben mit Rückschein), es gibt Sozialgerichtsurteile wo die Richter die Wahl als solche anerkennen unabhängig davon, wann oder ob überhaupt eine Mitgliedsbescheinigung ausgestellt wird. Die neu gewählte Kasse ist für die Zeit davor nicht zuständig und die Versicherungslücke ist damit erledigt.
Vertrödeln die 14Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht, z.B. unnötige Diskussionen oder Abwimmelungen am Schalter, kann es zu spät sein.
Wer sich bei der letzten Kasse meldet wird in die Kralle genommen und kann eventuell blechen, auf der anderen Seite stellt sich dann die Frage nach der Verhältnismässigkeit, wenn jahrelang die letzte Kasse sich nicht gemeldet hat.
bruderherz
PKV Neuling
 

 


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