Hallo,
wenn jemand schon mal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war und dann einige Zeit nicht arbeitet, um sich z. B. um die Familie oder Familienangehörige zu kümmern, dann haben die Krankenkassen die Möglichkeit, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben eine Nachzahlung für die Zeit ohne Versicherung zu verlangen. Nur, wenn während dieser Zeit eine Krankenversicherung im Wege der Familienversicherung bestand, gibt es diese Verpflichtung nicht. Wie ist es denn eigentlich, wenn eine Hausfrau, die vielleicht auch jahrelang nicht krankenversichert war, weil ihr Mann privatversichert war, plöltzlich wieder in ein verischerungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eintritt? Ist sie dann auch für all die Jahre, in denen sie nicht berufstätig war, zur Nachzahlung verpflichtet?
Lieben Gruß
Gertrud
