von krankenkasse » 28.12.2011, 08:54
Laßt Euch nicht einschüchtern
Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich weiß, daß sie mach einem helfen kann.
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich
in der "unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: ich ging zum Rechtsanwalt.
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten
und ihn einen Brief schreiben, weil:
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.