Muss ich jetzt 1000€ nachzahlen?

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Muss ich jetzt 1000€ nachzahlen?

Beitragvon Sandra78 » 15.11.2011, 15:08

Halli Hallo,

also bei mir liegt folgendes vor: Ich war bis zum 28.3.11 Studentin und über meine Mutter bei einer GKK familienversichert.
Am gleichen Tag als ich mich ausgeschrieben hab, hab ich auch brav bei der Krankenkasse angerufen und mitgeteilt, dass ich nun nicht mehr familienversichert sein kann.

Bis heute bin ich faktisch arbeitslos aber hab mich weder arbeitslos gemeldet, noch hab ich ALG oder ähnliches beantragt (sofern das überhaupt trennbar ist).

Kürzlich bekam ich einen Brief von der Krankenkasse, in dem es hieß ich sei laut Universität ab dem 30.9.11 exmatrikuliert und somit nicht mehr familienversichert obwohl ich eigentlich davon ausging, dass ich die ganze Zeit über nicht krankenversichert war.

Habe ich mich jetzt strafbar gemacht oder muss ich, wenn ich mich neu versichern möchte, die 7Monate nachzahlen (was als freiwillig Versicherte ja um die 150€ monatlich wären!)?
Falls es unmöglich ist eine Nachzahlung zu vermeiden, wie könnte ich diese so gering wie möglich halten? HartzIV beantragen würde ich extrem ungern, da ich es eigentlich nicht benötige. Achja ich bin übrigens im Oktober 25 geworden, also bis dahin könnte ich ja familienversichert sein (aber nicht als nicht arbeitslos gemeldete Arbeitslose oder?)

Ich bin ziemlich ratlos :( und würde mich über Hilfe/Lösungsideen freuen. Tut mir leid, dass das so lang geworden ist, aber ist leider ein wenig kompliziert.

Liebe Grüße
Sandra
Sandra78
PKV Neuling
 

Beitragvon Ratlos » 16.11.2011, 22:56

Hallo Sandra,

es ist tatsächlich ein Problem, denn du bist, egal in welcher Situation du dich befindest, verpflichtet, dich zu versichern. Wenn du nicht gesetzlich versichert bist, dann musst du halt eine private Krankenversicherung abschließen. Für diesen Zweck wurde der Basistarif eingeführt. Deshalb musst du dich schon so schnell wie möglich versichern. Es gibt vielleicht die Möglichkeit, dass du behauptest, du wärst in den letzten Monaten im Ausland gewesen. Irgendwie ist diese Regelung ja auch ziemlich unmöglich, denn schließlich kann man die Krankenversicherung auch nicht rückwirkend in Anspruch nehmen. Aber es geht dabei wohl vorwiegend um die Pflegeversicherung, die von allen bezahlt werden muss. Ich habe aber auch gehört, dass es einige pfiffige Versicherungsmakler gibt, die Lösungen für solche Fälle anbieten. Sie kennen sich mit den Gewohnheiten der Versicherer aus und können dir bestimmt einen empfehlen, der nicht auf eine so hohe Nachzahlung besteht.

Beste Grüße

Tina
Ratlos
PKV Kenner
 

Beitragvon Gertrud » 22.11.2011, 11:30

Hallo Sandra,

an deiner Stelle würde ich mich mit mehreren Versicherern in Verbindung setzen und mir Angebote einholen. Sie werden dich nach deiner Vorversicherung fragen und dann kannst du dein Problem erklären. Die Auswahl würde ich dann davon abhängig machen, welcher Versicherer von dir die geringste Nachzahlung verlangt. Im Idealfall wird vielleicht auch der eine oder andere bereit sein, dich ohne Nachzahlung zu versichern. Eine andere Möglichkeit ist die Einschaltung einer unabhängigen Versicherungsagentur, denn die kennen die einzelnen Versicherer ganz gut und wissen schon im Vorfeld, mit welchen da sinnvolle Verhandlungen möglich sind. Auf keinen Fall solltest du dich bei einem erstbesten Unternehmen versichern und eine hohe Nachzahlung in kauf nehmen, denn man kann es wirklich umgehen.

Lieben Gruß

Gertrud
Gertrud
PKV Kenner
 

Beitragvon Mannomann » 08.12.2011, 00:52

Hallo Sandra,

es gibt klare Regelungen. Danach musst du je einen Monatsbeitrag für die Monate Februar bis April 2009 bezahlen, jedoch höchstens 575,44 € und ab 1.5.2009 ein Sechstel eines Monatsbeitrags für jeden Kalendermonat. Das gilt für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten. Das bedeutet also, dass du von den rund 36 Monaten seit 1.1.2009 drei Monate ganz bezahlen musst und für 14 Monate ein Sechstel. Je nachdem, wie hoch dein Beitrag ist, kann das natürlich schon 1 000 € ausmachen. In deinem Fall gehe ich aber mal davon aus, dass du für jeden Monat ein Sechstel nachbezahlen musst, also 25 € pro Monat. Das wäre dann deutlich weniger.

Gruß

Mannomann
Mannomann
PKV Kenner
 

Beitragvon krankenkasse » 28.12.2011, 08:54

Laßt Euch nicht einschüchtern

Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich weiß, daß sie mach einem helfen kann.
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert. Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem
Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten
Gesetzlichen KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,
daß ich verpflichtet sei, die Rückstände aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das war
mir bekannt.) Die Art und Weise der Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für
mich möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir,
einen Antrag auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche
Maßnahmen vom Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung,
die Stundung und der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich
in der "unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder
arbeitssuchend gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von
dem ich nur träumen kann. Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat,
noch ein Formular, einen neue Einstufung, in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten
von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 € pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte: ich ging zum Rechtsanwalt.
Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet: geht zu einem Beratungsgespräch
beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt Sozialrecht, laßt Euch beraten
und ihn einen Brief schreiben, weil:
nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.
eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK
schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen
Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am nächsten Tag (!) die neue Stundungser-
klärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeinrdrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst
zum RA zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs.
abzieht. Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.
krankenkasse
PKV Neuling
 

Beitragvon bruderherz » 30.12.2011, 14:42

Wie schön, dass Du so billig davongekommen bist. Ich bin noch viel billiger davongekommen(kostenlos), hab eine andere Krankenkasse neu gewählt, war vorher ein paar Jahre nicht versichert, na und ?
bruderherz
PKV Neuling
 

 


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