Sorry - da muss ich Karola widersprechen.
Egal ob man die Kasse wechseln will (GKV zu GKV) oder in die PKV wechseln will.
Wir haben HEUTE eine zweimonatige Kündigungsfrist.
Offiziell:
"Zum Ende des übernächsten Monats"
Ausnahme:
1. Beim Kassenwechsel (jemand bleibt in der GKV), ist eine 18-Monatige Bindefrist zu beachten.
Damit kein permanentes "Kassen-Hopping" stattfindet.
Diese Regelung gilt NICHT beim Wechsel zur PKV
2.Wahltarife:
Wenn jemand in der GKV z. B. eine Kostenerstattung oder Beitragsrückerstattung als Wahltarif hat, so ist er für 3 Jahre
an diese Kasse gebunden.
Doch diese Regelung soll jetzt auch zum Jahreswechsel gelockert werden - habe aber noch nicht das Gesetz dazu gelesen.
Herzliche Grüße
Klaus