Grundsätzlich gibt es heute eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren.
Diese hat Gültigkeit, wenn ich den Vertrag ORDENTlLICH kündigen will.
Keine Gültigkeit haben diese 2 Jahre bei einer AUßERORDENTLICHEN Kündigung.
Beispiel:
Ich versichere mich im Oktober 2010 und im November 2010 kommt der Hinweis der Beitragserhöhung mit Wirkung zum
01.01.2011.
Obwohl erst 3 Monate versichert kann ich außerordentlich zum 31.12.2010 Kündigen.
Herzliche Grüße
Klaus