Hallo Tallulah,
das ist definitif das Gleiche. "Das Kind" hat lediglich einen anderen Namen. Eine Krankenergänzungs- oder -zusatzversicherung kann jeder gesetzlich Versicherte abschließen, sofern er nach Gesundheitsprüfung von einem privaten Versicherer angenommen wird. Im Gegensatz zur privaten Vollversicherung gibt es bei der Ergänzung keine gesetzlichen Einschränkungen( Einkommensgrenzen etc.) Man bleibt weiterhin in der GKV, die wie bisher alle vertraglich zugesicherten Leistungen übernimmt und versichert, wie der Name schon sagt zusätzlich (ergänzend) Leistungen, die von der GKV nicht bezahlt werden. (z.B. Chefarztbehandlung/ 1- Bettzimmer) In der Regel werden diese Zusatzversicherungen für stationäre Leistungen, vielfach auch für Zahnbehandlungen und in letzter Zeit auch zunehmend für Pflegeleistungen im Alter abgeschlossen.
Ich selbst habe, bevor ich vor einigen Jahren in die Vollversicherung gegangen bin sehr gute Erfahrungen mit diesem Konstrukt gemacht. Nach einem schweren Unfall bekam ich Chefarztleistungen (er war ein hervorragender Operateur) und Einzelzimmer, obwohl ich "nur" gesetzlich bei der Barmer versichert war.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen
LG
schmacki
P.S. Ein upgrade zur privaten Krankenvollversicherung gibt es nicht. Wenn man da mehr Leistungen haben will, muss man den kompletten "Altvertrag" kündigen und einen neuen Tarif abschließen