Hallo,
laut dem Bundesgerichtshof soll dies zulässig sein.
Finde ich echt krass - das gab es doch in der Vergangenheit nie - oder?
Da werden sich die Zahnärzte aber schon bedanken. Das ist ja voll die Kontrolle jetzt!
Anscheinend gibt es jetzt eine entsprechende Internetplattform „2te-zahnarztmeinung.de“. Auf dieser Seite können Patienten einen Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes einstellen und dann können die an der Plattform beteiligten Zahnärzte eine eigene Kostenschätzungen abgeben.
Die fünf günstigsten Angebote werden dem Patienten dann mitgeteilt.
Gegen das Urteil laufen die Verbände der Zahnärzte Sturm!!!
Was glaubt ihr - hat das Zukunft und kann dies auch in anderen bereichen zu einer Kontrolle führen!
Wäre ja mal spannend!!
Grüße
Pfleger
