von Ratlos » 18.05.2012, 14:53
Hi Melanie,
Rehamaßnahmen sind wohl im Zusammenhang mit bestimmten Erkrankungen und Verletzungen im Versicherungsumfang enthalten. Aber um einen umfassenden Kur- und Rehaanspruch zu genießen, musst du das schon speziell mit verienbaren. Entweder kannst du einen entsprechenden Tarif wählen, in dem diese Leistung automatisch enthalten ist, oder du kannst die Leistung zusätzlich dazu buchen.
LG
Tina