Jobwechsel: Welchen Versich. status hab ich ab dann ?

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Jobwechsel: Welchen Versich. status hab ich ab dann ?

Beitragvon papamama » 19.07.2011, 09:32

Hallo, ich hab mal eine Frage an Euch.

Zu mir:
Alter: jünger als 53 Jahre
selbständig, geschäftführender Gesellschafter,
Versicherungsstatus: Versicherungsfrei, keine Rentenversicherungspflicht
KK: Private KK seit 2000
Verdienst: Im Jahr 2002 über der damaligen Entgeltgrenze verdient.
,derzeitiges Gehalt unterhalb geltender Entgeltgrenzen

Nun werde ich frühestens 2012 in einen sozialversicherungspflichtigen Job wechseln.
Gehalt: wahrscheinlich zwischen 4000 - 53000,- eur.
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Seit 2011 hat sich ja wieder einiges bei den Richtlinien verändert.
Nun verdiene ich ja nicht einfach nur evt. über der JAG, sondern komme aus dem versicherungsbefreiten Status wieder in den sozialversicherungspflichtigen Status.

Wie gestaltet sich dann genau dieser Jobwechsel hinsichtlich der Wahlmöglichkeit und Einstufung in der Krankenkasse ?
Gilt für mich dann die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Normale ?
Was ist denn, wenn ich unterhalb der für mich geltenden JAG verdienen werde ?

Könnt Ihr mir weiterhelfen.
Gr Frank
papamama
PKV Neuling
 

Beitragvon papamama » 19.07.2011, 10:33

Korrektur : Gehalt: wahrscheinlich zwischen 42000 - 53000,- eur.
papamama
PKV Neuling
 

Beitragvon Gertrud » 21.07.2011, 22:52

Hallo Papamama,

so wie du es schilderst, wirst du ja auch dann, wenn du wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselst, ein relativ hohes Einkommen haben. Das bedeutet, dass du ja dann auch dadurch weiterhin privat versichert bleiben kannst, weil dein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Die gesetzlichen Versicherer machen es einem nicht besonders leicht, wieder zurück zu kehren, nachdem man zwischendurch privat Versichert war. Deshalb denke ich, dass du weiterhin privat versichert bleiben solltest. Nur dann, wenn du wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselst, musst du in die gesetzliche zurück, aber du wechselst doch offensichtlich nicht in die Sozialversicherungspflicht, sondern nur in ein höher bezahltes Angestelltenverhältnis. Sollte dein Einkommen aber doch noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ilegen, so kannst du getrost deine private PV kündigen.

Liebe Grüße

Gertrud
Gertrud
PKV Kenner
 

 


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