Hallo, ich hab mal eine Frage an Euch.
Zu mir:
Alter: jünger als 53 Jahre
selbständig, geschäftführender Gesellschafter,
Versicherungsstatus: Versicherungsfrei, keine Rentenversicherungspflicht
KK: Private KK seit 2000
Verdienst: Im Jahr 2002 über der damaligen Entgeltgrenze verdient.
,derzeitiges Gehalt unterhalb geltender Entgeltgrenzen
Nun werde ich frühestens 2012 in einen sozialversicherungspflichtigen Job wechseln.
Gehalt: wahrscheinlich zwischen 4000 - 53000,- eur.
_________________________________________________
Seit 2011 hat sich ja wieder einiges bei den Richtlinien verändert.
Nun verdiene ich ja nicht einfach nur evt. über der JAG, sondern komme aus dem versicherungsbefreiten Status wieder in den sozialversicherungspflichtigen Status.
Wie gestaltet sich dann genau dieser Jobwechsel hinsichtlich der Wahlmöglichkeit und Einstufung in der Krankenkasse ?
Gilt für mich dann die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Normale ?
Was ist denn, wenn ich unterhalb der für mich geltenden JAG verdienen werde ?
Könnt Ihr mir weiterhelfen.
Gr Frank
