von schmacki » 15.11.2010, 18:18
Hallo ihr Drei!
GOÄ = Gebührenordnung der Ärzte. Diese sind in unterschiedlichen Sätzen geordnet und können bis zum 3,5 fachen des normalen GKV- Satzes gehen (GKV= Gesetzliche Krankenversicherung). Sehr gute Tarife in der PKV (PKV= Private Krankenversicherung) gehen sogar über diesen Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus: Eine absolute Kapazität beispielsweise im Bereich der Herzchirurgie, ist 1. wahrscheinlich nur für einen Privatpatienten als Operateur zu "kriegen" und braucht sich aufgrund seiner Fähigkeiten 2. nicht mit der normalen Gebührenordnung "zufrieden zu geben". (Ein Spitzenjurist lässt sich übrigens auch nicht mit der normalen "Gebührenverrechnung abspeisen").
Da ich die GebüH nicht kenne, weiss ich nicht, ob diese Art der Bezahlung die Bessere ist. "Sinnvoller" ist sie jedenfalls genauso wenig wie umgekehrt. Sie basiert lediglich auf anderen Abrechnungsmodi (wenn überhaupt).
Ich hoffe ich konnte, wenn auch verspätet, helfen.
LG
schmacki