Hallo,
die DKV bietet wohl inzwischen Gruppenversicherungen als private Krankenzusatzversicherungen an, die z. B. ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen kann. Mich würde mal interessieren, wie das funktioniert und wie die Erfahrungen damit sind. Als großzügiger Arbeitgeber bietet man eine solche Versicherung vielleicht als besonderen Service für seine Mitarbeiter an, aber wohl die wenigsten, zumindest kleinen Betriebe können sich so einen Luxus leisten. Wie erfolgt dann die Verrechnung im Betrieb? Auf jeden Fall sollen die Gruppenversicherungen günstiger sein, als die Kosten für einzelne Versicherungen. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass Betriebe für Mitarbeiter die Gruppenversicherung abschließen und die Beiträge vom Lohn einbehalten - geht so etwas? Darf der Arbeitgeber einfach solche Kosten vom Lohn einbehalten? Ich selbst als Beamter kenne mich damit nicht so aus, aber ich wurde neulich von einem Bekannten gefragt, der einen kleinen Handwerksbetrieb mit 11 Beschäftigten hat.
Gruß
Jürgen
