Hi Littlebird und Tina,
bei der privaten Krankenversicherung hat man eigentlich grundsätzlich einen Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Wenn man es nicht nutzt, dann bekommt man oft andere Vergütungen zum Ausgleich dafür. Bei der Vertragsgestaltung kann man darüber hinaus auch die Unterbringung im Einbett-Zimmer wählen. Das ist eigentlich der besondere Service, den man als Zusatzschutz auswählen kann, nicht aber das Zweibett-Zimmer. Ich kenne jedenfalls keine PKV, die ihren Kunden die Unterbringung im Mehrbettzimmer zumutet. Das ist die Unterbringung für Kassenpatienten. Leistungen, die man bei der privaten Krankenversicherung wählen kann, sind z. B. der Auslandskrankenschutz oder besondere Zusatzleistungen für die Zahnarztbehandlung usw.
Liebe Grüße
Tina