Soviel ich weiß, entscheidet ein privater Versicherer selbst und unabhängig jeder Verpflichtung, ob er jemanden versichert oder nicht. Nun frage ich mich aber, wie ist es denn, wenn eine Person keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung hat und sich eigentlich nur privat versichern kann. Hat diese Person dann überhaupt keine Chance auf eine Krankenversicherung, wenn alle privaten Versicherer sich weigern, sie aufzunehmen? Ich dachte eigentlich, dass es inzwischen auch für private Versicherer eine solche Verpflichtung gäbe, zumindest den Basistarif zur Verfügung zu stellen, wenn jemand auf die private Krankenversicherung angeiwesen ist.
Gruß
Regina
