von Dionia » 21.09.2010, 20:39
hallo Michaela,
die Geld zurück Option greift dann, wenn im vereinbarten Zeitabschnitt keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Ob da Vorsorge-Aspekte auch darunter fallen, weiß ich grad nicht. Geld zurück Option wird bei den KV wohl Beitragserstattung genannt. Weiß ich grad nicht, ob die Deutscher Ring auch so ein Modell anbietet, aber frag doch einfach mal nach. Bei der Gelegenheit kannst Du Dich ja ausführlich zu den Leistungen der Deutscher Ring KV beraten lassen. DAnn weißt Du vollumfänglich Bescheid.
Grüße
Dionia