Freiwillige Versicherung in der GKV

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Freiwillige Versicherung in der GKV

Beitragvon JürgenZ » 13.05.2011, 14:41

Hallo,

wie ist es eigentlich, wenn man selbstständig ist und sich privat versichern muss? Man kann sich doch dann auch freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, soviel ich weiß. Welche Leistungen bietet dann eigentlich die gesetzliche Krankenversicherung? Sind die Leistungen dieselben, wie bei jedem gesetzlich Versicherten oder bietet die Krankenkasse für freiwillige Mitglieder ähnliche Leistungen, wie die privaten Versicherer? Ich meine damit, dass zum Beispiel Krankengeld gezahlt wird und die gesamte Familie zu einem Tarif versichert ist, so wie bei jedem gesetzlich Versicherten auch.

Gruß

JürgenZ
JürgenZ
PKV Kenner
 

Beitragvon möglichstgesund » 21.05.2011, 15:57

Dazu hätte ich auch noch eine Frage, denn ich mache mir wirklich momentan Gedanken, ob es nicht besser ist, als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Aber wonach berechnen sich für Selbstständige z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich nach dem Einkommen richten, so wie bei allen gesetzlich Versicherten. Das ist ja bei Selbstständigen auch nicht immer ganz so eindeutig und problemlos feststellbar. Außerdem habe ich mal davon gehört, dass man gar nicht so einfach in die gesetzliche Krankenkasse kommt, sondern nur, wenn man direkt vorher auch schon gesetzlich versichert war. Stimmt das oder habe ich das wohl falsch verstanden?

Lieben Gruß

möglichstgesund
möglichstgesund
PKV Kenner
 

Beitragvon PKVProfi » 28.01.2012, 12:10

Deine Beiträge rechnen sich sehr wohl nach dem Einkommen.

Einkommen * Beitragssatz, jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß
PKVProfi
PKV Kenner
 

Beitragvon hut » 19.04.2012, 17:38

na mit der mageren erklärung dass sich das nach dem einkommen berechnet kann der fragesteller wohl wenig anfangen.
aber zunächst wird das auch erstmal nicht ganz einfach werden als selbständiger in die freiwillige GkV zu wechseln. ich gehe dabei davon aus, dass der fragesteller derzeit PKV versichert ist - aber das war ja nicht die Frage.

es ist für einen selbständigen nicht wirklich so toll in der freiwilligen GKV versichert zu sein wie vielfach angenommen.
der mindestbeitrag errechnet sich auch einem fiktiven monatseinkommen von ca. 1986 EUR wenn du nicht gerade existenzgründer bist und eine ermäßigung bekommen hast. also egal ob du was verdienst oder nicht kassiert dich die GKV ab.

zzgl. medikamentezuzahlungen und quartalsmäßige arztgebühr. was das krankengeld anbetrifft kannst du das je nach laune des gesetzgebers mal versichern und mal nicht - gerade kann man das wieder. bis zur beitragsbemessungsgrenze die gerade bei 3825 EUR/monatl. liegt genügt die zusätzliche beantragung auf krankengeld die ca. 0,7% aufschlag auf den beitrag kostet. die leistung dieses "normalen" KT´s beginnt nach 6 Wochen AU. es beträgt 70% des zu versteuernden einkommens deiner vorjahres steuererklärung ... da drehste am rad. vielleicht haste ausgerechnet da besoonders viel abschreiben können dann haste pech gehabt.

wenn du mehr KT versichern willst/musst kannst du bei vielen GKV aus zig tarifen auswählen die total unterschiedlich sind und auch unterschiedlich leisten u. natürlich zusätzlich kosten. im wartezimmer des arztes kannste dann hinten anstehen.

alles in allem muss man gegenüber dem KT aus der PKV das KT der GKV indirekt versteuern (progressionsvorbehalt)
grundlage zur bemessung des anspruchs und der beträge sind der letzte einkommsteuerbescheid was zusätzliche komplikationen mit sich bringt. diese grundlage gilt auch für den KT-anspruch.

es kommt durchaus vor, dass die GKV zwar nach vorlage des des ekst-bescheid zwar fette nachzahlungen verlangt, aber rückzahlungen verweigert, mit der angabe - pech gehabt beiträge ermäßigen wir nur auf antrag zum 1. des folgemonats.

die bearbeitung des KT dauert halbe ewigkeiten (meine erfahrung) so dass du wochenlang nach den 5 wochen ohne einkommen immer noch im kurzen hemd rumrennst - aber die beiträge buchen sie fix ab. vernünftige auskünfte bekommste nicht du kannst nur warten oder zum anwalt flitzen. einen wirklichen ansprechpartner wirste nicht finden - ne hotline gibts sicher und jedes mal ein anderer dran und einer weiß noch mehr weniger als der wenigste ...
wenn du dann mal doch jemand hast der weiß dass dein KT noch nicht gezahlt ist weil der wisch über alle möglichen auskünfte den du so schnell wie möglich reingebracht hast - leider noch nicht digitalisiert wurde und man dann nicht weiter an dem fall arbeiten kann sagt alles aus. achja vielleicht ist noch ne arztanfrage unterwegs, die dich zwar wenig intressiert weil du ja alle AU bescheinigungen abgegeben hast, aber leider leider.... so lange die nicht zurück ist kommt kein KT
und wenns ganz dumm läuft haben die 4 x im jahr ihre AVB geändert aber dir beim ausfüllen verschwiegen dass es jetzt 4 monate wartezeit für dein zusätzliches KT gibt für das du zwar zahlst aber halt keines kriegst :oops:
aber die schicken dir dann die AVB gnädigerweise 4 monate später zu ...also ruhig brauner :twisted:
alles in allem zahlste einen horrenden beitrag für wenig leistung und die schicken dir noch nicht mal nen vertrag sondern irgendwann wenn sie lustig sind nen beitragsbescheid rüber - das steht nur dein monatsbeitrag drin das wars.
achja! nur falls du evtl. ein beratungsgespräch vor abschluss bekommen solltest - meistens ist denen diese pficht ja egal - solange du selber nach allem fragen musst ist es eigentlich kein beratungsgespräch sondern ein ...was bin ich!
jedenfalls wirst du sicher keinen berater finden der dich darauf hinweist dass du bei ner kur/reha die i.d.R. die DRV bezahlt natürlich kein KT bekommst weil dir ja die DRV übergangsgeld bezahlt falls du fleißig als selbständiger in dieses bodenlose fass einzahlst - ansonsten kriegste da nix aber leider auch kein KT.
hut
PKV Neuling
 

 


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