Freiwillige Pflichtversicherung bei gesetzlichen Kassen ?

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Freiwillige Pflichtversicherung bei gesetzlichen Kassen ?

Beitragvon Camilla » 20.08.2010, 15:31

Hi.

Was ist eigentlich unter dem Begriff "freiwillige Pflichtversicherung" bei den gesetzlichen Krankenkassen zu vestehen?
Ich habe diesen Begriff in einem Artikel gelesen, bei dem diese Möglichkeit in Bezug auf den Versicherungsschutz genannt wurde. Und ist dies bei allen Krankenkassen auch den sogenannten Ersatzkassen ein gängiger Tarif oder gilt der nur für vereinzelte Krankenkassen?
Vielen Dank
Camilla
Camilla
PKV Neuling
 

Beitragvon Olivia » 23.08.2010, 02:23

Hallo Camilla,

soweit ich weiß, ist das "freiwillig" in diesem Zusammenhang, also bei der Pflichtversicherung ein wenig irreführend. Ich glaube derartige Tarife sind vor allem für Menschen gedacht, deren vorherige Versicherung aus irgendeinem Grund erloschen ist, also zum Beispiel für Studenten, die sich aufgrund ihres Alters nicht mehr durch die Familienversicherung der Eltern schützen lassen können. Oder auch bei Personen, die im Ausland gearbeitet haben, und jetzt wieder zurückkommen. Diese brauchen dann auch eine sogenannte freiwillige Pflichtversicherung. Details weiß ich aber aus dem Stand jetzt auch nicht. Vielleicht liest noch jemand mit?!

VG
Olivia
Olivia
PKV Kenner
 

Beitragvon Thomas » 27.08.2010, 12:59

Hi, die Freiwillige Pflichversicherung kommt auch in Betracht, wenn man sich zum Beispiel Selbstständig macht, denn da hat man ja die Wahl, PKV oder GKV. Eine Krankenversicherung ist jedoch eine Pflichtversicherung und sollte in jedem Fall abgeschlossen werden. Freiwillig ist in diesem Fall lediglich ob PKV oder GKV. :wink:
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Thomas
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