Hi.
Was ist eigentlich unter dem Begriff "freiwillige Pflichtversicherung" bei den gesetzlichen Krankenkassen zu vestehen?
Ich habe diesen Begriff in einem Artikel gelesen, bei dem diese Möglichkeit in Bezug auf den Versicherungsschutz genannt wurde. Und ist dies bei allen Krankenkassen auch den sogenannten Ersatzkassen ein gängiger Tarif oder gilt der nur für vereinzelte Krankenkassen?
Vielen Dank
Camilla
