Familienvers. u. Einkommen

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Familienvers. u. Einkommen

Beitragvon Fraenki » 02.02.2012, 11:27

Hallo in die Runde,

waere nett wenn jemand helfen kann:

Frau selbstaendig mit einem Imbiss - freiwillig in der GKV versichert.
Ehemann schon seit Jahren Angestellter und pflichtversichert.
( Beide sind in der gleichen GKV - BKK Siemens )

Frau will nun das Gewerbe aufgeben ! Arbeitslosengeldanspruch usw. hat sie nicht.

Freiwillig weiter in die GKV zu zahlen waere ja quatsch da sie kein Gewerbe mehr betreibt.
Hat sie nun Anspruch auf "Familienversicherung" also bei ihrem Mann reinzukommen ?
Ich gehe mal von einem "Ja" aus !!???

Und nun wird es ein wenig "bunter" ( konstruierter Fall !!!!! )

Die gute Frau hat kein Gewerbe mehr angemeldet, ist dann also beim Mann Familienversichert organisiert im Jahr aber 2-3 groessere Partys/Konzerte - mit diesen Partys verdient sie 10.000 Euro p.A.
Fuer die organisation muss sie nur wenig Zeit Aufwenden - also keine regelmaessige Arbeit ( Stichwort - 15 Std. die Woche usw. ) hat auch keine Angestellten....

Ein Gewerbe muss sie dafuer nicht anmelden, wozu !?

Steuerrechtlich - die Einnahmen gibt sie selbstverstaendlich in der gemeinsamen Einkommensteuererklaerung mit ihrem Ehemann an !!

Sie hat kein Gewerbe, arbeitet nicht regelmaessig, macht die Aktionen nach Lust und Laune - kassiert aber recht gutes Geld dabei das sie auch artig versteuert !

Was ist mit der GKV - Familienversichert !!!???

LG
Frank
Fraenki
PKV Neuling
 

Beitragvon Ratlos » 03.02.2012, 23:46

Hallo Frank,

also ich würde sagen, wenn die Frau ihren Betrieb aufgegeben hat und sozusagen jetzt nur noch als Hausfrau tätig ist, kann sie ganz klar in der Versicherung des Mannes im Rahmen der Familienversicherung mit versichert werden. Anders ehe ich das allerdings in dem konstruierten Fall. Ich sehe nicht, warum sie dafür keine Gewerbeanmeldung benötigt. Wenn sie für andere Leute eine gewerbliche Tätigkeit gegen Entgelt wahrnimmt, dann ist das ein Gewerbe. Egal, wie oft im Jahr sie die Veranstaltungen organisiert. Es können ja auch mal mehr werden. Und 10 000 Euro im Jahr sind oberhalb der Befreiungsgrenze. Es sind durchschnittlich fast 800 € im Monat. Damit sehe ich sehr wohl das Erfordernis einer Gewerbeanmeldung und des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung. Für diese Fälle wurde ja zum Beispiel der Basistarif geschaffen.

Liebe Grüße

Tina
Ratlos
PKV Kenner
 

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