Hi zusammen,
ich hatte an meinem Arbeitsplatz einen Unfall, bin aber aufgrund Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze privat versichert. Die Behandlung erfolgt ambulant und nun bin ich für 2 Wochen arbeitsunfähig. Wie verhält es sich nun mit den Behandlungskosten? Normalerweise bekomme ich eine Rechnung vom Arzt, bezahle sie und reiche sie dann zur Erstattung bei meiner Krankenversicherung ein. Da es aber ein Arbeitsunfall war, muss doch eigentlich die Berufsgenossenschaft für die Kosten aufkommen. Die Unfallmeldung ist auch bereits erfolgt. Kann es sein, dass der Arzt dann direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnet?
