von Versicherungsexperte » 28.09.2011, 21:22
Der Tarif ZBK kann nur von Personen abgeschlossen werden, die bei ihrer GKV Kostenerstattung nach § 13 SGB V gewählt haben (Aufnahmefähigkeit)!!!
Mit der Wahl der Kostenerstattung statt Sachleistungen (Abgabe der Chipkarte) treffen Sie die Entscheidung, beim Arzt/Zahnarzt wie ein Privatpatient auftreten zu können. Ihre Entscheidung wertet Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zwar auf, aber nach jeder Privatbehandlung strecken Sie wie privat Versicherte die Behandlungskosten gegen Rechnung vor und lassen sich diese anschließend von Ihrer Krankenkasse erstatten. Das kann für Sie ziemlich teuer werden, denn Ihre Krankenkasse trägt oft nur einen Teil der entstehenden Kosten. Bei Wahl der Kostenerstattung erfolgt die Erstattung nur auf der Grundlage der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geltenden Vergütungsregelungen. Mehrkosten absichern
Mit dem zahnärztlichen Ergänzungstarif ZBK können Sie sich gegen die Mehrkosten für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie absichern. Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen Einblick über den Leistungsumfang:
Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie:
• Aufstockung der GKV-Vorleistung, die zunächst in Anspruch zu nehmen ist, um bis zu 50 % des Rechnungsbetrages auf max. 100 % des Rechnungsbetrages. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn sich die GKV an den Aufwendungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beteiligt.
• Der Umfang der Versicherungsleistungen wird auf 1.500 € pro Kalenderjahr begrenzt. Bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die summenmäßige Begrenzung.
Voraussetzung für den Abschluß des Tarifs ZBK ist, daß Sie bereits nach Tarif GP(X)3 der Gesundheitspolice versichert sind.
Der Tarif GP(X)3 übernimmt den nicht von der Kassenleistung gedeckten Teil der ambulanten ärztlichen Behandlungskosten.
Überlegen Sie sich Ihre Wahl genau und lassen Sie sich unbedingt beraten!!! Es gibt günstigere und bessere Zahntarife für Kinder!!!
Bei Interesse oder Bedarf, PN/E-Mail an mich!
Gruß,
Versicherungsexperte