Besteht gesetzliche Versicherung auch bei Auslandsaufenthalt

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Besteht gesetzliche Versicherung auch bei Auslandsaufenthalt

Beitragvon Mannomann » 08.12.2011, 00:56

Hallo,

wenn jemand für mehrere Jahre ins Ausland geht, bleibt er dann eigentlich weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse? Es ist so, dass von vornherein feststeht, dass der Auslandsaufenthalt auf höchstens 3 Jahre begrenzt ist. Ruht die Versicherungspflicht während dieser Zeit, läuft sie weiter oder muss man sich vollständig abmelden? Wenn es sich um außereuropäisches Ausland handelt, kommt die Krankenkasse ja nicht einmal unbedingt für die ärztlichen Behandlungskosten vor Ort auf. Deshalb kann ich mir nicht gut vorstellen, dass die Versicherungspflicht weiterhin besteht. Vor allem dann, wenn man im Ausland arbeitet, unterliegt man doch vermutlich eher den dortigen Versicherungspflichten, oder?

Gruß

Mannomann
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PKV Kenner
 

Beitragvon möglichstgesund » 10.12.2011, 19:26

Hi Mannomann,

soviel ich weiß, unterbrichst du bei einem längeren Auslandsaufenthalt deinen Krankenversicherungsschutz und versicherst dich dann so, wie es im Ausland üblich ist. Eine andere Möglichkeit ists der Abschluss einer Langzeit-Auslands-Krankenversicherung, der unter Umständen auch über deine Krankenkasse möglich ist. Wenn du im Ausland arbeiten wirst, dann gehe ich mal davon aus, dass du dich an die dortigen Sozialversicherungs-Vorschriften halten und evtl. eine Versicherung im Gastland abschließen musst.

BG

möglichstgesund
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PKV Kenner
 

Beitragvon hut » 19.04.2012, 17:47

...auf jeden fall vorher die GKV informieren und kündigen! aufpassen dass du eine kündigungsbestätigung erhältst.
wenn du ins außereuropäische ausland gehst zahlt diese GKV sowieso nicht, aber wenn du nicht kündigst werden die versuchen dir die beiträge nach der rückkehr aus der tasche zu ziehen. wenn du zurück kommst bei der gkv unverzüglich eine wiederaufnahme zu beantragen - die muss dich wieder nehmen.
hut
PKV Neuling
 

 


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