Hallo,
wenn jemand für mehrere Jahre ins Ausland geht, bleibt er dann eigentlich weiterhin pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse? Es ist so, dass von vornherein feststeht, dass der Auslandsaufenthalt auf höchstens 3 Jahre begrenzt ist. Ruht die Versicherungspflicht während dieser Zeit, läuft sie weiter oder muss man sich vollständig abmelden? Wenn es sich um außereuropäisches Ausland handelt, kommt die Krankenkasse ja nicht einmal unbedingt für die ärztlichen Behandlungskosten vor Ort auf. Deshalb kann ich mir nicht gut vorstellen, dass die Versicherungspflicht weiterhin besteht. Vor allem dann, wenn man im Ausland arbeitet, unterliegt man doch vermutlich eher den dortigen Versicherungspflichten, oder?
Gruß
Mannomann
