von möglichstgesund » 30.10.2011, 06:40
Hallo,
also die Organisation der Unterbringung eines Elternteils ist in der Versicherung enthalten. Aber die privaten Zusatzversicherungen für Kinder gelten ohnehin nur eingeschränkt, insbesondere bei der stationären Behandlung im Krankenhaus. Denn in diesen Fällen zahlen die Zusatzversicherungen nur bei den vorgegebenen Erkrankungen der Kinder. Die Krankenhausaufenthalte zu denen es im Kindesalter meistens kommt, z. B. Entfernung der Mandeln oder des Blinddarms usw. sind gar nicht im Leistungskatalog enthalten. Die private Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte von Kindern setzen schon ziemlich schwere Erkrankungen voraus wie Krebserkrankungen, angeborene Herzfehler, chronische rheumatische Erkrankungen usw., also eher untypisch für Kinder. Lediglich die Folgen von Unfällen und Vergiftungen, in denen die private Zusatzversorgung ebenfalls eintritt, gehören zum regelmäßigen Risiko.
LG
Möglichstgesund