Beitragsrückerstattung abgeben?

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Beitragsrückerstattung abgeben?

Beitragvon Sven » 06.09.2010, 07:38

Unser Arbeitgeber hat letzte Woche alle Angestellten die in der privaten Krankenversicherung sind gefragt, ob wir eine Beitragsrückerstattung erhalten haben. Er meinte wenn dem so ist, müssten wir das mitteilen und einen Teil an ihn zurück bezahlen, da er ja auch einen Teil der Beiträge zahlt. Meinen Kollegen und mir erschien das sehr merkwürdig, daher würde ich gerne hier fragen ob mein Chef das so verlangen kann.
Sven
PKV Kenner
 

Beitragvon Nils » 15.10.2010, 08:16

hallo Sven

red mal mit der KV
das kommt mir nicht ganz "sauber" vor. Wenn Dein Chef was zurückkriegen würde, dann wohl eher direkt von der der KV und nicht aus Deinen Händen. Also bitte: informier Dich unbedingt, bevor Du Deinem Chef da Bargeld übergibst oder was auch immer.

Grüße
Nils
Nils
PKV Kenner
 

Beitragvon alteroldenburger » 02.12.2010, 16:17

Hallo Sven,

der Steuergesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz mit Wirkung zum 01.01.2010 ändern müssen. Privat Versicherte, insbesondere die, die auch Beiträge für Ehegatten und/oder Kinder bezahlen mussten, waren steuerlich schlechter gestellt als vergleichbare gesetzlich Versicherte. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, dass dies zu ändern sei. Dem ist der Gesetzgeber nachgekommen.
Seit 01.01.2010 werden deshalb ausgewählte Teile der Krankenversicherung steuerlich berücksichtigt. Für den Privat Versicherten gilt seither, dass er den Anteil seiner Krankenversicherung, der dem Basistarif entspricht, steuerlich geltend machen kann. Deine Krankenkasse sollte dir deshalb eine Bescheinigung für deinen Arbeitgeber gegeben haben, aus dem genau dieser Beitrag ersichtlich war, denn den konnte der Arbeitgeber bei der unterjährigen Steuerabführung bereits berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat aber noch eine Schippe draufgelegt. Erstattungen reduzieren nämlich deinen Beitrag, d.h. die in 2010 ausgezahlte Erstattung reduziert deinen Anteil des Beitrags. Entsprechend reduziert sich u.U. auch die mögliche Steuererstattung im Rahmen deiner Steuererklärung. Keine Änderung ergibt sich für den Arbeitgeber.
Dessen Zuschuss zu deiner Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ja maximal 50% deines Beitrags, beschränkt auf den Teil, mit dem er sich bei einem gesetzlich Versicherten beteiligen muss.
Deinem Arbeitgeber solltest du folglich nichts zurückgeben, denn einen Teil der Erstattung holt sich ggf. der Fiskus bei dir und wenn du die Hälfte schon weggeben hast, stehst du am Ende mit leeren Händen da...

Schwieriges Thema und sicherlich noch nicht das letzte Wort in Bezug auf die steuerliche Betrachtung gesprochen. Es gibt ja auch gesetzlich Versicherte, die durch Wahltarife oder aufgrund anderer Regelungen (Bonus, z.B. Übernahme der Kosten eines präventiven Sportprogramms) einen finanziellen Vorteil erfahren. Wäre es konsequent zu Ende gedacht worden, müssten nämlich auch solche Boni dazu führen, dass nicht der volle eigene Anteil steuermindernd berücksichtigt wird. Nach der jetzigen Regelung ist der privat Versicherte dem gesetzlich Versicherten benachteiligt. Ich bin überzeugt, dass ein privat Versicherter Einspruch gegen seinen Steuerbescheid 2010 einlegen wird und notfalls vor Gericht zieht...

AlterOldenburger
alteroldenburger
PKV Neuling
 

Beitragvon Klaus » 03.12.2010, 10:03

Richtig - oder um es ganz kurz zu sagen:
Die Beitragsrückerstattung erhältst DU, weil DU keine Rechnungen bei Deiner PKV eingereicht hast.
Daher gehört Dir die BRE (Beitragsrückerstattung) auch ganz alleine.
Der Arbeitgeber hat überhaupt keinen Anspruch auf die Hälfte der BRE - weder rechtlich noch moralisch.

Herzliche Grüße
Klaus
Klaus
PKV Kenner
 

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