Basistarif nachzahlen?

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Basistarif nachzahlen?

Beitragvon Regina » 23.05.2011, 11:02

Hallo zusammen,

ich habe gelesen, dass Leute, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, seit Anfang 2009 einer Verpflichtung unterliegen, sich privat zu versichern. Dazu waren die privaten Krankenversicherungen ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Basistarif anzubieten. Den gibt es ja nun inzwischen auch bei allen Versicherern. Was mich allerdings erschreckt hat, ist eine Nachzahlungspflicht. In dem Artikel hieß es, dass alle Betroffenen verpflichtet sind, sich von Anfang an mit einem Basistarif abzusichern und auch dann, wenn sie die Versicherung erst später abschließen, zur rückwirkenden Zahlung der Beiträge zum 1. Januar 2009 verpflichtet sind. Ist das so richtig? Ich meine, inzwischen haben wir 2011, da kommt eine ganz schöne Summe zusammen. Und wenn man weder gesetzlich, noch privat versichert ist, dann hat das ja seine Gründe, die meistens in einem geringen Einkommen bestehen. Wie soll man das denn dann noch schaffen?

LG

Regina
Regina
PKV Kenner
 

Beitragvon JürgenZ » 14.08.2011, 19:41

Hallo Regina,

nein, da hast du bestimmt etwas falsch verstanden. Eine solche Verpflichtung gibt es nicht und kann es ja auch gar nicht geben. Wer will denn überprüfen, ab wann die Voraussetzungen für den Abschluss des Basistarifs bestanden? Außerdem können Versicherer keine Beiträge für Leistungen erheben, die sie nicht erbracht haben. Schließlich mussten sie während dieser Zeit, in der eine betroffene Person nicht versichert war, keine Leistungen erbringen. Der Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung, notfalls eben auch im Basistarif, die besteht zwar in jedem Fall, aber deshalb kann ja niemand gezwungen werden, sich rückwirkend zu versichern. Vielleicht handelt es sich in dem von dir geschilderten Fall um eine besondere Regelung, weil auch rückwirkend Leistungen erbracht werden mussten?

BG

Jürgen
JürgenZ
PKV Kenner
 

Beitragvon Roxy » 05.10.2011, 01:37

Hi Regina,

ich sehe das auch so, wie Jürgen. Die Versicherung würde ja dann nachträglich Beiträge für eine Leistung verlangen, die sie nicht erbracht hätte, weil zum Zeitpunkt der Leistungsentstehung keine Versicherung bestanden hätte. So etwas gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Ich denke auch, dass es sich da vielleicht um eine Vereinbarung handelte, die getroffen werden sollte, um eine zu einem früheren Zeitpunkt entstandene Leistung zu begleichen. Es ist so, dass seit dem 1.1.2009 eine Verpflichtung zur Verischerung besteht, aber rückwirkend kann eine solche Verpflichtung im Einzelfall nicht bestehen. Wenn ich mich heute zum Basistarif versichere, dann bezahle ich natürlich auch erst ab heute Beiträge zu der Versicherung.

Besten Gruß

Roxy
Roxy
PKV Kenner
 

 


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