Moin,
ich würde mich gerne mal ein bisschen pflegen lassen, bin aber bestimmt nicht krank genug für eine Reha-Kur des Rentenversicherungsträgers. Nun habe ich hier im Forum von ambulanten Badekuren gelesen, bei denen man sich sogar die Unterkunft selbst aussuchen kann. Das würde mir gefallen, wenn man nicht so ganz unter der Kurklinik-Knute steht. Aber wie ist es mit der Arbeitsbefreiung für eine solche Kur? Wenn ich zur Kur fahre, dann möchte ich nämlich nicht meinen Jahresurlaub dafür opfern. Der gehört meiner Familie und meine Frau würde mir was anderes erzählen, wenn ich ihr damit käme, dass wir nicht in Urlaub fahren können, weil ich meinen Urlaub für eine Kur verbrauche. Werde ich für eine ambulante Badekur auch krankgeschrieben? So ist es ja glaube ich bei der Reha-Kur.
Danke schonmal für eure Tipps.
Gruß
Toni
