Die Pflegepflicht-V. kennt zwei Arten der Pflege:
1. Die Häusliche Pflege.
Hierzu werden anerkannte Pflegedienste (Caritas u. ä.) bezahlt.
Die Pflege wird durch ausgebildete Pflegekräfte durchgeführt.
Nach Stufe 1 sind das 440 Euro
Nach Stufe 2 = 1.040 Euro
Nach Stufe 3 = 1.510 Euro
2. Das Pflegegeld.
Dies wird gezahlt, wenn der zu Pflegende sich selbst um seine Pflege kümmert.
Soll heißen: er bestimmt eine Person (Ehegatte, Kinder, Nachbarn) die ihn dann pflegt.
Das Pflegegeld ist jedoch geringer als die Häusliche Pflege.
Nach Stufe 1 = 225 Euro
Nach Stufe 2 = 430 Euro
Nach Stufe 3 = 685 Euro
Hoffe, ich konnte es verständlich erklären
Herzliche Grüße
Klaus